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Sicher haben auch Sie sich schon einmal gefragt, wie lange es Versicherungen schon gibt.
Wenn man sich für den Anfang der Versicherungswirtschaft interessiert, muss man weit in der Zeit zurückreisen. Erste Beweise von Haftpflichtversicherungen fand man 1792 bis 1750 vor unserer Zeitrechnung unter dem damals herrschenden König Hammurabi im alten Babylon.
Später im alten Rom schlossen sich die ärmeren Bevölkerungsschichten zusammen, um die aufwendigen und kostspieligen Bestattungszeremonien zu bewältigen. Im Mittelalter gab es in Deutschland zur Zeit "Karl des Großen" erste Gilden.
Diese halfen bei Schiffbrüchen und Bränden. In Italien des 14. Jahrhunderts gibt es erstmals Seeversicherungen.
Nur wenn das Schiff wieder heil im Hafen landete, musste das Seedarlehen und die vereinbarten Zinsen zurückgezahlt werden. Im Jahre 1588 wurde in Hamburg der erste Seevertrag auf deutschem Boden geschlossen. Die erste registrierte Lebensversicherung wurde 1583 in England abgeschlossen. Diese Versicherung glich eher einer Wette als einer heute üblichen Lebensversicherung. Mitte des 16. Jhd. entwickelten sich in Schleswig - Holstein sogenannte Brandgilden.
Hier erkennt man deutlich den Beginn der Versicherungen auf Gegenseitigkeitsprinzip. Um 1700 folgte die erste Sachversicherung auf kaufmännischer Basis in England. Die Versicherung aller mobilen Güter lag in Deutschland bis zum angehenden 19. Jhd. fast vollständig in den Händen von französischen und englischen Versicherungsgesellschaften. In der Mitte des 19. Jhd. kam es weltweit zur Bildung von Rückversicherungsunternehmen, vorausgegangen war die klare Einsicht der Versicherer, Risiken besser verteilen zu müssen. Mitte des 20.Jahrhunderts hielten dann auch andere Bereiche der Versicherung Einzug, erst kamen die Mobilarversicherungen, Tierversicherungen und Hagelversicherungen und bald darauf alle anderen wesentlichen Versicherungssparten. Die Sozial- und Rentenversicherung in Deutschland
Eine völlig neue Ära wurde in der Zeit von 1883- 1889 von Bismark und Kaiser Wilhelm I in
Deutschland eröffnet.
Durch die Einführung der Rentenversicherung 1889 wollte der Reichskanzler Bismark den wachsenden Einfluß der Sozialdemokraten ausbremsen. Dabei mussten Festbeiträge eingezahlt werden und die Renten wurden ab dem vollendeten 70. Lebensjahr ausgezahlt. Es wurde nach wie vor davon ausgegangen, dass die Familien den größten Anteil für die Rentner aufbrachten. Die Invalidenrente wurde 1891 eingeführt, wiederrum über Festbeiträge finanziert. Diese Rente erhielt, wer dauerhaft erwerbsunfähig war. 1911 wurde die Hinterbliebenenrente eingeführt. Erstmals hatten auch die Hinterbliebenen Anspruch auf Unterstützung. Schon 1916 senkte man das Renteneintrittalter auf 65 Jahre ab. Das hatte eine sofortige Verdoppelung der Rentner zur Folge. Auf die Kaiserzeit folgten die Wirren und die ökonomischen Katastrophen des 1. Weltkrieges. Die Beitragseinnahmen schrumpften und die Ausgaben für Witwen und Waisen waren enorm gestiegen. 1927 erfolgte die Einführung der Arbeitslosenversicherung. Während des NS-Regimes fanden keine grundlegenden Änderungen im Rentensystem statt. Allerdings wurden 1933 die Krankenversicherung für Rentner und das Lohnabzugsverfahren eingeführt. Erst 1957 gab es erste tiefgreifende Veränderungen im Rentensystem. Die Renten wurden dynamisch der Lohnentwicklung angepasst. Eine frühe Form des Umlageverfahrens wurde eingeführt. Die Beitragshöhe war nicht mehr fest, sondern betrug 14% vom Bruttoeinkommen. Der durchschnittliche Rentenanstieg betrug mehr als 65%. Im Jahre 1968 wurde das heutige Umlageverfahren eingeführt. Das bedeutet, dass die eingezahlten Beiträge der arbeitenden Bevölkerung sofort wieder an die Rentner ausgezahlt werden. Der Beitrag betrug 15 % vom Bruttoeinkommen. Rücklagen wurden nicht mehr gebildet. 1972 wurde die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung von Selbstständigen und Hausfrauen und eine Absenkung des Renteneintrittalters auf 63 Jahre eingeführt. Seit 1977 kann man von einer Verschärfung der Finanzlage im Rentensystem sprechen. 1986 wurde die Hinterbliebenenrente auch für Männer eingeführt. 1992 wurde das Renteneintrittsalter wieder auf 65 Jahre angehoben, der Beitragssatz lag bei 17%. 1994 wurde die soziale Pflegeversicherung eingeführt. 2001 beschloss die Bundesregierung eine weitere Absenkung des Rentenniveaus. Die Idee der Riesterente wird geboren, und soll so die Versorgungslücke im Alter schliessen. Die letzten dreißig Jahre haben die finanzielle Lage des Rentensystems ständig verschärft. Es werden immer weniger Kinder geboren und die Zahl der Rentner nimmt durch die höhere Lebenserwartung zu. Diese demografische Entwicklung bringt die Umlagefinanzierung zum Kippen. Um das Rentensystem einigermaßen abzusichern, muss man mit steigenden Beitragssätzen und Leistungskürzungen rechnen. |