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Der Versicherungsschutz umfasst 100 Prozent der erstattungsfähigen Aufwendungen für:
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ärztliche Leistungen
- Arznei- und Verbandmittel
- Heilmittel und Hilfsmittel (Gehhilfen, Bandagen, usw.)
- Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder Krankenhaus zur Erstversorgung nach einem Unfall bzw. Notfall
Der Versicherungsschutz umfasst:
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100 Prozent der erstattungsfähigen Aufwendungen für zahnärztliche Leistungen (in der Regel bis 500 EUR pro Versicherungsjahr)
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50 Prozent der erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnkronen, Einlagefüllungen, Zahnersatz, Kieferorthopädie (in der Regel bis 1.000 EUR pro Versicherungsjahr)
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Bei zahntechnischen Laborarbeiten und Materialien werden die entstandenen Kosten zu dem Erstattungsprozentsatz der zugrunde liegenden zahnärztlichen Leistung berechnet.
Der Versicherungschutz umfasst 100 Prozent der erstattungsfähigen Aufwendungen für:
- ärztliche Leistungen
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Krankenhausleistungen einschl. Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung
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Transport zum Krankenhaus durch den Rettungsdienst
- medizinisch notwendige Rücktransporte, in der Regel auch für eine
Begleitperson
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Such-, Rettungs- sowie Bergungskosten bis zu einem vorgegebenen Maximalbetrag
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Überführungskosten bei Tod der versicherten Person
Die Versicherungsleistungen sind bei jeder Versicherungsgesellschaft anders. Prüfen Sie deshalb gründlich, bevor Sie sich versichern.
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